Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun.
Mahatma Gandhi
Die beste Zeit, einen Baum zu pflanzen, war vor zwanzig Jahren. Die nächstbeste Zeit ist jetzt.
Aleksej Andreevic Arakceev

Wenn Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren lassen möchten – egal ob durch Einzelmaßnahmen oder einer Komplettsanierung – dann sind Sie bei mir richtig. Mit meiner jahrelangen Erfahrung unterstütze ich Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer Baumaßnahmen.

Lassen Sie sich beraten!

Aktuelles

Individueller Sanierungsfahrplan wird noch besser gefördert!

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Falls Sie an einer Energieberatung interessiert sind, finden Sie unter dem Bereich Energieberatung nähere Informationen zum Förderprogramm.

Gerne können Sie mich auch kontaktieren!

Veränderungen der Förderungen

Wiederum Änderung an den Förderungen. Neubau: Momentan keine Förderung – tagesaktuelle Infos erhalten Sie bei der KfW.

Sanierung der Gebäudehülle: Nur noch Zuschüsse über die BAFA (s. linker Link)
Oder über Steuerermäßigung nach § 35c EstG (selbstgenutztes Wohneigentum) – Fragen bezüglich der Steuerermäßigung bitte über Ihren Steuerberater.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Sie möchten Ihre Heizung auf Vordermann bringen?

Sie sind noch Besitzer einer älteren Öl- oder Gas-heizung: Dann sollten Sie sich frühzeitig Gedanken machen, welches Heizungssystem sich in Zukunft für Sie eignet.

Sie möchten Ihre Heizung auf Vordermann bringen? Sie sind noch Besitzer einer älteren Öl- oder Gasheizung:

Dann sollten Sie sich frühzeitig Gedanken machen, welches Heizungssystem sich in Zukunft für Sie eignet.
Seit dem 01.01.2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (in der Presse bekannt unter „Heizungsgesetz“) in Kraft. Auszug aus der FAQ BMWSB – Startseite – Gebäudeenergiegesetz (GEG) (bund.de). In der Übergangszeit zwischen Anfang 2024 und dem Zeitpunkt, an dem die Wärmeplanung greift, dürfen neue Heizungen mit fossilen Brennstoffen noch eingebaut werden. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt dies spätestens nach dem 30. Juni 2026, für Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern spätestens nach dem 30. Juni 2028.
Allerdings sieht das Gesetz vor, dass beim Einbau von Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, eine verbindliche Beratung erfolgen muss. Diese Beratung soll auf die wirtschaftlichen Risiken hinsichtlich steigender CO2-Preise für fossile Brennstoffe hinweisen und auch Alternativen, etwa auf der Grundlage der anstehenden Wärmeplanung, in Betracht ziehen. Zudem müssen solche Gasheizungen, sofern das Gebäude nach Abschluss der Wärmeplanung nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, ab 2029 steigende Anteile von Biomasse, zum Beispiel Biomethan, oder grünem oder blauen Wasserstoff nutzen (15 Prozent ab 2039, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040).
Für Baden-Württemberg gilt bis dahin noch das EWärmeG: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz verpflichtet in Baden-Württemberg Eigentümer von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Nach dem EWärmeG müssen Sie bei der Erneuerung einer Heizungsanlage 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Umweltwärme oder Bioenergie erzeugen oder ersatzweise Maßnahmen ergreifen. Zur Auswahl stehen Ihnen hier zahlreiche Optionen.
Die Regelungen für das neue GEG werden derzeitig erstellt.

Bericht der Bundesregierung zur Auswirkung der Energiepreisbremsen
BMWK – Jetzt umsteigen auf klimafreundliche Wärme! (energiewechsel.de)
Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierung

Meine Leistungen

Energieberatung
Energieausweis
Baubegleitung für energieeffiziente Sanierung

Fördermittel-
beratung

Blower-Door

Energieberatung – Gut beraten, gut saniert

Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie nicht nur Heizkosten, sondern erhöhen zudem Ihren Wohnkomfort, steigern den Wert Ihrer Immobilie und sparen CO2 ein.

Der erste Schritt zu einem energieeffizienten Zuhause ist die Beratung durch einen Experten.
Einfach drauflos zu sanieren kann unter Umständen teuer werden. Denn ohne schlüssiges Gesamtkonzept können einzelne Sanierungsmaßnahmen den Weg zu einer optimalen Lösung im wahrsten Sinne des Wortes verbauen.
Als zertifizierter Energieberater ist es mein Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Aus einzelnen Sanierungsmaßnahmen entwickele ich ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Alles aus einer Hand – als Energieeffizienz-Experte biete ich Ihnen folgende Leistungen:

  • Analyse & Konzepterstellung: Ich analysiere die energetischen Schwachstellen Ihrer Immobilie und erstelle ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Gerne berate ich Sie vor Ort.
  • Beratung & Bestätigungen: Ich berate Sie zu Fördermitteln für die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der KfW-Programme sowie des Marktanreizprogramms (MAP). Außerdem erstelle ich für Sie die notwendigen Bestätigungen, um einen Förderantrag zu stellen.
  • Planung & Baubegleitung: Ich unterstütze Sie bei der Beauftragung der Gewerke und überprüfe, ob die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht umgesetzt werden. Somit lassen sich böse Überraschungen und Mängel vermeiden. Auf Wunsch übernehme ich für Sie auch die komplette Beauftragung der Gewerke.

Als qualifizierter Energieberater komme ich zu Ihnen nach Hause und analysiere den Zustand folgender Gebäudeteile: Heizungssystem, Dach, Fenster, Kellerdecke und Außenfassade.

Anschließend erstelle ich für Sie ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Dabei berücksichtige ich Besonderheiten Ihres Gebäudes ebenso wie Ihre zeitlichen und finanziellen Vorstellungen. Sie erfahren zudem, wie Sie erneuerbare Energien nutzen können.

Je nach Wunsch erstelle ich für Sie einen Fahrplan für eine Komplettsanierung oder eine schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen. Dieser Sanierungsfahrplan zeigt gut verständlich und übersichtlich auf:

  • Welche Sanierungsmaßnahmen am sinnvollsten sind.
  • Welche staatlichen Förderprogramme Sie dafür nutzen können.

Somit erhalten Sie einen Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, die Potenziale zur Energieeinsparung, anstehende Sanierungsschritte und deren
Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Mehr Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan finden Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/Beratene/beratene_node.html

Lassen Sie sich beraten!
"Unser Schicksal hängt nicht von den Sternen ab, sondern von unserem Handeln."
William Shakespeare
"Die Energie, die wir gar nicht benötigen ist die BESTE, den sie muss nicht erzeugt werden."
Auror unbekannt
Wir tun uns schwer mit der Notwendigkeit, Energie zu sparen. Dabei handelt es sich eigentlich darum, keine zu verschwenden.
Paul Schibler
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Fördermittelberatung – umfangreiche Unterstützung

Wenn Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren lassen möchten – egal ob durch Einzelmaßnahmen oder einer Komplettsanierung – können Sie sich dies durch umfangreiche Programme fördern lassen.

Dabei gilt: Je energiesparender ein Gebäude anschließend ist, desto höher ist die Förderung.

Ich berate Sie gerne zu möglichen Fördermitteln für Neubau oder Sanierung und unterstütze Sie bei der Beantragung!

Bei der Sanierung einzelner Bauteile (Einzelmaßnahme) können Sie Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der BAFA erhalten.

Für eine Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus sind ebenfalls Fördermittel erhältlich. Dieser wird über die KfW abgewickelt.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen ein paar Spielregeln eingehalten werden.
Download Merkblatt zur Antragsstellung 

Antragsstellung:
Die von mir zugemailte „Technische Projektbeschreibung“ kurz genannt „TPB“ überprüfen. Sollte etwas nicht stimmig sein, bitte gleich eine E-Mail an mich senden bzw. anrufen.  Insofern die „Technische Projektbeschreibung“ (TPB) stimmt, muss diese bei der BAFA eingereicht werden. Der direkte Link: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem2

Prinzipiell ist die Antragsstellung selbsterklärend. Für Sie habe ich eine kleine Anleitung erstellt, diese haben Sie in der Regel mit der zugesandten TPB erhalten. Sobald Sie den Antrag eingereicht haben, erhalten Sie von der BAFA eine E-Mail. Bitte leiten Sie mir diese weiter, damit ich den aktuellen Stand habe und die Akte entsprechend ablege.

Nach der Antragsstellung:
Die Bearbeitungszeiten können je nach Auslastung auch etwas länger dauern (momentan ca. 3 Monate).  In Ihrem Portal können Sie den aktuellen Status Ihres Antrages sehen. Zu dem Portal gelangen Sie über folgenden Link: https://fms.portal.bafa.de/
Aber, Sie bekommen den Zuwendungsbescheid in jedem Fall per Post zugesandt. Wenn Sie eine Zusage bekommen haben, bitte mir Bescheid geben, damit ich dies an der Akte entsprechend vermerke. Wie schon erwähnt, könnten Sie nun mit der Maßnahme beginnen – aber immer auf eigenes Risiko (s. E-Mail von der BAFA), da das Einreichen des Förderantrages noch keine Zusage bedeutet!

Beginn der Sanierungsmaßnahme:
Damit die energetische Baubegleitung auch mit gefördert werden kann, ist es wichtig, mich rechtzeitig (md. eine Woche vorher) zu informieren, wann mit der Sanierungsmaßnahme begonnen wird. Somit können wir es entsprechend einteilen um die Ausführung „vor Ort“ zu besprechen, zu überprüfen und zu dokumentieren.

Nach Ausführung der Sanierungsmaßnahme:
Ihre Arbeiten sind komplett durchgeführt und auch komplett bezahlt? So können wir den nächsten Schritt durchführen und den sog. Technischen Projektnachweis kurz TPN vorbereiten. Um diesen technischen Projektnachweis erstellen zu können, benötige ich von Ihnen sämtliche Rechnungen (auch Abschlagsrechnungen etc.) sowie deren Zahlbelege von der Sanierungsmaßnahme (incl. den Umfeldmaßnahmen).
Diese werden von uns überprüft und ggf. korrigiert. Sie erhalten von uns eine Auflistung. Diese muss überprüft werden, da aus diesen Angaben der „technische Projektnachweis“ TPN erstellt wird.

Einreichen des technischen Projektnachweises:
Insofern die Auflistung komplett und korrekt ist, erstelle ich für Sie den „technischen Projektnachweis“.
Diesen maile ich Ihnen zur Überprüfung zu. Des Weiteren maile ich Ihnen im Anhang zu jedem Posten eine Datei zu. In dieser Datei befinden sich ein scann der wichtigsten Unterlagen für die BAFA, damit es möglichst keine Rückfragen gibt. 
Damit Sie auch für diese „Rückabwicklung“ eine kleine Hilfestellung haben, gibt es eine kleine Anleitung.

Hinweis:
Um der BAFA zu entlasten, sollten keine Unterlagen wie Rechnungen, Fachunternehmererklärungen bzw. das Formular „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ vorab hochgeladen werden. Sobald der technische Projektnachweis in Ihrem Portal eingereicht wird, werden Sie aufgefordert, diese Unterlagen hochzuladen (unabhängig davon, ob Sie diese bereits hochgeladen haben).

Material zum download

Energieausweis – Erstellung von Energieausweisen

Bedarfsorientierter
Energieausweis

Verbrauchsorientierter
Energieausweis

(nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig)

»Energetisch sanieren« – was heißt das eigentlich?

Energetische Sanierung bedeutet einerseits, ein Gebäude so zu modernisieren, dass es dauerhaft wenig Energie verbraucht. Und andererseits, die dann noch benötigte Energie möglichst nachhaltig zu erzeugen.

Konkret bedeutet das:

Modernisieren Sie alle Bauteile, die Ihr Haus nach außen hin abschließen – also Dach, Decke des obersten Geschosses, Außenwände, Bodenplatte bzw. Kellerdecke, aber auch Fenster und Türen. Denn eine gut gedämmte und dichte Gebäudehülle hält die Wärme dort, wo sie hingehört: Im Winter drinnen, im Sommer draußen.

Eine moderne und effiziente Heizung spart Energie und Geld. Am besten nutzen Sie beim Heizen die Energie aus Sonne, Biomasse oder Luft und Erde. Mit erneuerbaren Energien machen Sie sich unabhängig von Öl und Gas sowie deren schwankenden Preisen. Gleichzeitig schützen Sie das Klima.

Welche Vorteile hat energieeffizientes Bauen & Sanieren?

Ein energieeffizientes Haus verbraucht wenig Energie für Heizung und Warmwasser. Das bedeutet: Weniger Kosten, mehr Wohnkomfort und ein gutes Gewissen.

Fünf Argumente für Ihre persönliche Energiewende:

Wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren lassen und auf erneuerbare Energien umsteigen, können Sie Ihren Verbrauch von Gas oder Öl deutlich reduzieren. Und Sie machen sich unabhängiger von ungewissen Energiepreisen.

Keine kalten Innenwände und keine unerwünschte Zugluft mehr! Mit einem energetisch sanierten Gebäude schaffen Sie sich mehr Behaglichkeit und Komfort und somit eine höhere Wohnqualität. Im Winter bleiben die Räume schön warm. Im Sommer heizen sie sich nicht so schnell auf.  

Unsanierte Häuser oder Wohnungen lassen sich schwieriger vermieten oder verkaufen, da die Betriebskosten hoch sind. Durch eine energetische Sanierung steigern Sie den Wert Ihres Gebäudes. Außerdem werden dabei oft auch Schwachstellen am Gebäude, wie etwa feuchtes Mauerwerk, entdeckt und behoben.

Ein eigenes Haus gilt als die beste Altersvorsorge. Bei einem energieeffizienten Gebäude sind die Betriebskosten auch in Zukunft gering und Ihnen bleibt mehr von der Rente.

Wenn Sie Energie einsparen und Ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen senken Sie Ihren CO2-Ausstoß und schonen so Umwelt und Klima.

Baubegleitung – unabhängig und kompetent

Sie möchten Ihr Haus energieeffizient bauen oder sanieren lassen? Nutzen Sie den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung!

Das BMWi bietet Investitionszuschüsse zur fachgerechten Betreuung Ihrer Baumaßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten und übernimmt fünfzig Prozent der Kosten seiner Baubegleitung. 

Als zertifizierter Energieberater unterstütze ich Sie gerne! Ich betreue alle Maßnahmen vom Start der Umsetzung bis zum Abschluss Ihres Projekts. 

Blower-Door-Messungen:

Baubegleitende Messung

Ziel der Untersuchung ist es, ggf. vorhandene Fehlstellen zu identifizieren und leicht nachbessern zu können, damit eine dauerhaft lultundurchlässige Gebäudehülle gewährleistet ist. Die luftdichte Ebene ist noch zugänglich, einzelne Komponenten der Gebäudehülle können fehlen (z. 8. die Bodeneinschubtreppe zum Spitzboden oder die Haustür, etc.). Diese Öffnungen dürfen zur Messung pro­visorisch abgedichtet werden.

Schlussmessung

Ziel ist die Feststellung, ob das Gebäude bestimmte Dichtheitskennwerte z.B. in Bezug auf das GEG oder die EnEV einhält. Die Gebäudehülle / luftdichte Ebene des Gebäudes inklusive aller Durchdringungen (Türen / Fenster / Bodeneinschubtreppe / Lüftung etc.) muss zum Messzeitpunkt fertig gestellt sein. Diese Messung erfolgt nach festgelegten Regeln nach den Prüfnormen DIN EN ISO 9972:2018·12 für das GEG bzw. DIN EN 13829 für die ErEV.

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